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AGB´s "Baden-Württemberg spielt" - CLUB


§ 1 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen interessierten natürlichen Personen offen, soweit diese ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 18 Jahre alt sowie zur Abgabe entsprechender Willenserklärungen berechtigt sind.

(2) Vertrags- und Ansprechpartner des Club-Mitgliedes ist die 101Entertainment®, Uhlandstraße 2, 72622 Nürtingen. Im Falle der Kündigung oder der Rücksendung der Club-Karte richten Sie Ihr Schreiben bitte an: Baden-Württemberg spielt-CLUB, Uhlandstraße 2, 72622 Nürtingen.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Club-Aufnahmeantrages. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Club-Karte oder durch (schriftlich oder per E-Mail) Mitteilung über die Aufnahme im Baden-Württemberg spielt-CLUB, sofern diese nicht widerrufen wurde. Die Entgegennahme des Antrages eines Interessierten auf Mitgliedschaft begründet noch kein Vertragsverhältnis. Die 101Entertainment® ist zur Annahme eines Antrages nicht verpflichtet und jederzeit berechtigt, einen Antrag auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme aller im Baden-Württemberg spielt - CLUB und sonstigen Club-Kommunikationsmitteln (z.B. Postsendungen, Magazine, Kataloge und sonstige Druckschriften; E-Mails, elektronische Newsletter, elektronische Magazine etc.) beschriebenen Leistungen und Bonusangebote. Der Baden-Württemberg spielt - CLUB bietet zum einen clubeigene Leistungen an, vermittelt aber auch Leistungen Dritter. Für die clubeigenen Leistungen gelten die hier aufgeführten Nutzungsbedinungen. Für vom Baden-Württemberg spielt - Club vermittelte Leistungen Dritter kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Mitglied zustande; hierfür gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

(5) Der Baden-Württemberg spielt - Club kann die Qualität der Leistungen der Drittanbieter nicht überprüfen. Er haftet dem Baden-Württemberg spielt - Club-Mitglied daher nicht, wenn der Drittanbieter seine Leistung schlecht erbringt oder das Baden-Württemberg spielt - Club-Mitglied bei der Durchführung der Leistung des Drittanbieters geschädigt wird. Sollten dem Baden-Württemberg spielt - Club jedoch Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zum Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder der Qualität der Leistung des Drittanbieters geben, so wird der Baden-Württemberg spielt - Club seine Mitglieder hiervon benachrichtigen.

§ 2 Mitgliedschaftsbeitrag und Laufzeit der Mitgliedschaft

(1) Die Club-Mitgliedschaft ist kostenlos und von den Parteien jederzeit kündbar.

(2) Kündigungen des Mitglieds beenden das Vertragsverhältnis nur dann, wenn mit der schriftlichen Kündigung die Mitgliedskarte an den Baden-Württemberg spielt-CLUB, Mühlstrasse 15, 72622 Nürtingen.

§ 3 Club-Karte

(1) Jedes Club-Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft eine Club-Karte. Die Club-Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und ist für die Dauer der Mitgliedschaft gültig. Die Club-Karte dient zur Identifikation des Club-Mitglieds und ist der Berechtigungsschein zur Inanspruchnahme aller Club-Angebote und vermittelten Leistungen der Drittanbieter. Die Club-Karte ist nicht übertragbar.

(2) Für die Bearbeitung des Verlustes und die Neuerstellung einer Club-Karte wird ein Beitrag von EURO 10,00 erhoben. Der Verlust ist unverzüglich dem Baden-Württemberg spielt-CLUB, Mühlstrasse 15, 72622 Nürtingen, Telefon ++49 (0) 7022 / 50 35 11 12 mitzuteilen.

(3) Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Club-Karte oder der Mitteilung über die Aufnahme im Club kann das Club-Mitglied sein gesetzliches Widerrufsrecht, auch ohne Angabe von Gründen, ausüben. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung oder die Rücksendung der Club-Carte, ebenfalls ohne Angabe von Gründen an den Baden-Württemberg spielt-CLUB, Mühlstrasse 15, 72622 Nürtingen erforderlich. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb von 14 Tagen.

§ 4 Mitgliederdaten

(1) Die 101Entertainment® verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.

(2) Durch die Registrierung erklärt sich das Club-Mitglied damit einverstanden, dass die übermittelten Daten von dem Baden-Württemberg spielt-CLUB gespeichert werden. Das Club-Mitglied ist jederzeit dazu berechtigt, seine Daten zu löschen.

§ 5 Änderungen und Ergänzungen

(1) Der Baden-Württemberg spielt-CLUB ist berechtigt, im Rahmen billigen Ermessens diese Nutzungsbedingungen zu ändern und zu ergänzen.

(2) Die Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche Mitteilung den Mitgliedern rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Diese gelten mit der Inanspruchnahme von Club-Leistungen als akzeptiert. Weiterhin gelten diese als stillschweigend akzeptiert, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt.

§ 6 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

§ 7 Anbieter

101Entertainment®, Mühlstrasse 15, 72622 Nürtingen. Vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. Kfm. Thomas Greiner.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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